Die Abkürzung HPG bedeutet Heilpraktiker Gesetz und regelt die Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung Heilpraktiker. Es handelt sich dabei um eine geschützte Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die nach dem HPG die staatliche Erlaubnis besitzen, Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.  

Leistungen der Heilpraktiker für Psychotherapie werden bisher leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen. Die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie (HPG) durch eine private Krankenkasse hängt vom Versicherungsvertrag zwischen der Krankenkasse und dem Versicherungsnehmer ab. Einige private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen erstatten die Kosten.