Alles über das Heilpraktiker Gesetz

Alles über das Heilpraktiker Gesetz

Die Abkürzung HPG bedeutet Heilpraktiker Gesetz und regelt die Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung Heilpraktiker. Es handelt sich dabei um eine geschützte Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die nach dem HPG die staatliche Erlaubnis besitzen, Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.  

Leistungen der Heilpraktiker für Psychotherapie werden bisher leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen. Die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie (HPG) durch eine private Krankenkasse hängt vom Versicherungsvertrag zwischen der Krankenkasse und dem Versicherungsnehmer ab. Einige private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen erstatten die Kosten.

Berufsbezeichnung

Die Berufsbezeichnung für den Heilpraktiker für Psychotherapie für Psychotherapie ist gesetzlich nicht festgelegt. Es ist jedoch definiert, wie Sie sich nicht nennen dürfen.

Zurzeit folgende Berufsbezeichnung akzeptiert:

  • Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • Heilpraktiker für Psychotherapie
  • Heilpraktiker (Psychotherapie)
  • Psychotherapeutische Heilpraktiker

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Etwas zu verändern zu wollen sowie die Bereitstellung, sich mit den eigenen Gefühlen und relevanten Themenstellung auseinanderzusetzen sowie professionelle Hilfe anzunehmen, sich dabei von einer neutralen Person unterstützen zu lassen, heißt die Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen!

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